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Florian Terharen | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Data Governance Act (DGA)

Allgemeines

Der Data Governance Act (Verordnung (EU) 2022/868) soll die Verfügbarkeit von Daten für die Nutzung durch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen fördern. Er verfolgt dabei einen organisatorischen Ansatz und schafft Rahmenbedingungen für die Verwaltung und den Zugang zu Daten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind. Der Datenaustausch soll darüber hinaus durch die Regulierung neuartiger „Datenvermittler“ gefördert werden. Sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten fallen in den Anwendungsbereich des DGA. Sind personenbezogene Daten betroffen, gilt aber primär die DSGVO.

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