Neu
Dokument-ID: 1195763
1.2.5 Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO).