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János Böszörményi | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Besondere Betroffenenrechte im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen

Das Verbot der ausschließlich automatisierten Entscheidung ist selbst ein Betroffenenrecht. Personen, die einer solchen Entscheidung unterworfen werden, stehen zudem sämtliche in der DSGVO vorgesehenen Betroffenenrechte zu. Es gibt Ausnahmen vom Verbot der ausschließlich automatisierten Entscheidung. Sind diese Ausnahmen erfüllt, haben die betroffenen Personen weitere besondere Betroffenenrechte.

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