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Neu Dokument-ID: 1195756

János Böszörményi - Christian Kracher - Daniela Birnbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Einwilligung der betroffenen Person

Die betroffene Person kann ihre Einwilligung (Zustimmung) zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke erteilen (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Die Rechtsgrundlage ist dabei die tatsächlich erteilte Willenserklärung der betroffenen Person, mit der Datenverarbeitung einverstanden zu sein. Diese Willenserklärung (= Einwilligungserklärung) muss freiwillig und informiert erteilt werden. Dh auf Betroffene darf kein Druck zum Erteilen der Einwilligung ausgeübt werden, der Abschluss eines Vertrags darf in der Regel nicht an die Erteilung der Einwilligung geknüpft werden (Koppelungsverbot) und die betroffene Person muss so umfänglich über die Datenverarbeitung informiert werden, dass sie sich ein tatsächliches Bild darüber machen kann. Insbesondere im Kontext von KI kann es herausfordernd sein, transparent und nachvollziehbar über die geplante Datenverarbeitung zu informieren.

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