© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1195564

Sebastian Müller | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Beratungsrecht (§ 92 ArbVG)

Betriebsinhaber:innen sind verpflichtet, von sich aus mit den Betriebsräten (dh nicht erst auf deren Verlangen) in regelmäßigen Abständen gemeinsame Beratungen über laufende Angelegenheiten, allgemeine Grundsätze der Betriebsführung in sozialer, personeller, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sowie über die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen abzuhalten und sich mit den Betriebsräten darüber auszutauschen. Dieses Beratungsrecht des Betriebsrates wird weit verstanden, sodass darunter unter Umständen auch strategische Überlegungen der Unternehmensplanung fallen. Die Beratungen müssen mindestens vierteljährlich stattfinden, wobei der Betriebsrat auch monatliche Beratungen verlangen kann. Im Zuge der Beratungen müssen Betriebsinhaber:innen den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten informieren und auf Verlangen des Betriebsrates die zur Beratung erforderlichen Unterlagen aushändigen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Künstliche Intelligenz in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop