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Dokument-ID: 1195832
4.3.2 Zuordnung von Verantwortlichkeiten
Es zeigt sich, dass die (rechts-)sichere KI-Entwicklung und Nutzung nicht in der Verantwortung einer einzelnen Stelle liegen darf. Der aktuell zu beobachtende Ansatz, die Zuständigkeit der IT-Abteilung oder alternativ dem Datenschutzbeauftragten zuzuweisen, scheint eine naheliegende Lösung, ist aber zu kurz gedacht. Tatsächlich kann die KI-Governance nicht Aufgabe einer einzelnen Abteilung sein; jede:r im Unternehmen ist gefordert.