2.8 Tipps zur Risikobewertung für Betreiber
Viele Sachverhalte, die nach der KI-Verordnung entweder verboten oder als hohes Risiko eingeordnet sind, sind bereits von anderen Rechtsvorschriften umfasst. Auch wenn man mit der KI-Verordnung noch nicht umfänglich vertraut ist, kann man diverse Probleme schon aus anderen rechtlichen Beurteilungen erkennen. Die KI-Verordnung verbietet dann ergänzend den Einsatz von KI für eine bestimmte Tätigkeit oder setzt zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen voraus. Bestimmungen aus dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) oder dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) regeln beispielsweise Schutzrechte für Arbeitnehmer:innen. Wenn Ausgaben eines KI-Systems zu Diskriminierung im arbeitsrechtlichen Kontext führen, kann dies schon nach dem GlBG problematisch und zusätzlich durch die KI-Verordnung verboten sein. Auch Profiling im Sinne der DSGVO kann ein Bewerten nach der KI-Verordnung darstellen und fällt in den Anwendungsbereich beider Vorschriften. Daraus kann sich schon nach der DSGVO ergeben, dass sich keine tauglichen Rechtsgrundlagen für ein Profiling ergeben und diese Verarbeitung daher unzulässig ist.