4.1 Unterweisung von Arbeitnehmern in Explosionsschutzbereichen
Rechtliche Grundlagen: | ||
§ 6 VEXAT, BGBl II 309/2004 id F BGBl II 186/2015: „(1) Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind iSd § 12 ASchG zumindest über Folgendes zu informieren:
(2) Arbeitnehmer in explosionsgefährdeten Bereichen sind iSd § 14 ASchG zumindest jährlich zu unterweisen:
(3) Für folgende Arbeiten sind schriftliche Anweisungen (§ 14 Abs 5 ASchG) zu erstellen:
| ||
Betrieb: | Anlage: | Anlagenteil: |
Arbeitsraum/-platz: | ||
Name des Arbeitnehmers: | ||
Tätigkeit des Arbeitnehmers: | ||
Stoff/e der/die für die Explosionsgefährdung maßgeblich ist/sind: | ||
Datum der Unterweisung: | ||