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Dokument-ID: 1281308
3.10 Aufgriffsrecht
Rechtliche Grundlagen
In diesem Kapitel geht es nicht um das Aufzeigen eines Haftungs- oder Schadensfalles, sondern zur Abwechslung darum, ein besonderes unbekanntes Recht vorzustellen, dass so manches Problem der Parteien eines Vertragserrichters lösen könnte.