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Dokument-ID: 687379
11.4 Zustellverfügung
Die Zustellung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren, das aus zwei rechtlich zu unterscheidenden Akten, der Zustellverfügung und dem eigentlichen Zustellvorgang, besteht. Erstere ist von der Behörde zu treffen und hat ua den Empfänger festzulegen; der „eigentliche Zustellvorgang“ führt die Zustellverfügung aus (RIS-Justiz RS0083644).