2.2 Urkundenhinterlegung Online
Umstellung der Urkundenhinterlegung auf online Grundbuch seit 1. Juni 2022
Aufgrund der am 19.05.2022 erlassenen Urkundenhinterlegungsumstellungs-Verordnung 2022 (BGBl 2022 II Nr 192/2022, welche am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist) in Verbindung mit dem bereits bestehenden § 20a UHG, wurden die Daten der Karteien im Grundbuch im Zuge dieser Umstellung mit den Daten des Grundbuchs verknüpft. Gleichzeitig wurden alle Verzeichnisse (Tagebuch und Karteien) sowie die Sammlung der nach § 1 UHG bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt. Die Führung der umgestellten Kartei orientiert sich an jener des Hauptbuches (§ 6–11 GBG). Für die Abfragegebühren wird auf entsprechende Gebührentatbestände der TP 9 lit e GGG im Register 10 verwiesen.