Überlandgrundstück
Der Begriff dient zur Bezeichnung von Grundstücken, die nicht in der Katastralgemeinde liegen, unter der die Eintragung der Grundbuchseinlage im Grundbuch erfolgt ist. Bei solchen Grundstücken ist bei der Grundstücksnummer auch die Nummer der tatsächlichen Katastralgemeinde zu finden. Eine Zuschreibung eines Teiles eines Grundbuchskörpers zu einem andern kann jedoch, falls die Grundbuchskörper nicht in demselben Gerichtssprengel liegen, nur dann stattfinden, wenn sie ein zusammenhängendes Ganzes oder eine wirtschaftliche Einheit bilden (§ 34 Abs 2 AllgGAG).