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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Elektronischer Grundbuchantrag

Rechtsanwälte und Notare sind seit 01.11.2009 verpflichtet, für Eingaben im Grundbuchsverfahren den ERV zu verwenden.

Der strukturierte elektronische Antrag gliedert sich in drei Teile:

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