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Dokument-ID: 687325
8.4 Reallasten
Sie sind dinglich wirkende Belastungen einer Liegenschaft mit der Haftung für wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentümers. Bei den Leistungen kann es sich um Geld, Naturalien oder um Arbeit handeln (zB: Reallast zur Erhaltung eines Gebäudes; Reallast der Verpflegung).