Hinweis
zu sämtlichen Grundbuchsanträgen:
Die durch den Erlass des BMJ über die Verständigung der Finanzbehörden notwendigen
Änderungen in den Zustellverfügungen,
dh Streichung des Finanzamtes zB bei Pfandrechten, Bestandrechten und persönlichen Dienstbarkeiten bzw Änderung in bestimmten Bereichen von Finanzamt für den … Bezirk auf Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien,
haben wir nicht vorgenommen,
um eine durch nichts zu rechtfertigende Erweiterung des Umfanges der Ergänzungslieferung zu vermeiden.
Wir bitten um Verständnis und ersuchen, die Hinweise bei den jeweiligen Checklisten zu beachten.
Danke!
Wien, November 2006 – die Herausgeber
Um den Umfang der Ergänzungslieferung in einer durch nichts gerechtfertigten Weise zu vergrößern, wurde durchgehend auf eine Berichtigung der Adresse des
Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien
von
1010 Wien, Riemergasse 4 bzw 7
auf
1030 Wien, Marxergasse 1A
verzichtet.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Wien, November 2005 – die Herausgeber