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Neu Dokument-ID: 687355

Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Vorläufiges Wohnungseigentum

Das vorläufige Wohnungseigentum gibt dem Alleineigentümer einer Liegenschaft die Möglichkeit, ohne einen Partner „echtes“ Wohnungseigentum vorzubereiten. Es ist ein beschränktes Wohnungseigentum und kann aufgrund der Errichtungserklärung (Wohnungseigentumsstatut) vom Alleineigentümer einer Liegenschaft begründet werden, dabei ist in der Aufschrift des Gutsbestandsblattes die Bezeichnung „Vorläufiges Wohnungseigentum“ einzutragen. Erwirbt jemand vom Alleineigentümer Miteigentum an der Liegenschaft, geht das vorläufige Wohnungseigentum in „endgültiges“ Wohnungseigentum über.

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