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Redaktion FORUM Media | Glossar

Reallast

Eine Reallast stellt die dinglich wirkende Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für bestimmte, in der Regel wiederkehrende Leistungen des Grundstückseigentümers dar. Im Unterschied zur Dienstbarkeit kann vom Reallastbelasteten ein positives Tun gefordert werden. Der Reallastberechtigte kann für den Fall, dass der Reallastverpflichtete seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, auch Zwangsvollstreckung in die Sache führen.

Man unterscheidet Prädialreallasten und Personalreallasten. Bei dieser Unterscheidung kommt es darauf an, ob die Berechtigung einer bestimmten Person zusteht oder mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden ist. Die (Prädial)Reallast ist die Belastung eines Grundstückes mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für die Leistungen. Der Leistungspflichtige wird somit durch das Eigentum am dienenden Grundstück bestimmt. Zum Wesen der Reallast gehört daher die Verknüpfung der Schuldnerschaft mit dem Eigentum an dem dienenden Grundstück (OGH 24.11.2015, 1 Ob 210/15m).

Die Reallastberechtigung wird durch Eintragung in das C-Blatt der Einlage des belasteten Grundstückes erworben.