5.1 Allgemeines zum E-Commerce
Der elektronische Vertragsabschluss erfolgt beim Kauf im Web nicht anders als in der Zeit vor Webshops und In-App-Käufen. Es gibt ein Angebot von Waren und Dienstleistungen, eine Seite stellt ein Anbot, die andere Seite nimmt es an, der Vertrag kommt zustande. Beim Einkauf im Internet stehen die Geschäftspartner einander aber nicht gleichzeitig am selben Ort gegenüber – daher spricht man auch von „Fernabsatz“. Im Unterschied zum Einkauf im Ladengeschäft kann man die Ware auch nicht unmittelbar ansehen, angreifen, probieren und Fragen an den Händler stellen. Ein persönlicher Eindruck von Händler und Ware ist nicht möglich, als Interessent ist man auf die Beschreibungstexte im Webshop und die Bewertungen anderer Kunden angewiesen.