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Wolfgang Steinberger - Matthias Pusch - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Grundlagen

Definitionen

Technische Anlagen, insbesondere die IT, bedürfen in regelmäßigen Abständen der Wartung. Der Vertrag, in dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, eine solche Wartung durchzuführen, heißt Service- bzw Wartungsvertrag. Der Auftraggeber darf hierbei erwarten, dass einerseits die erforderlichen Arbeiten wie zB Erneuerung (update) und andererseits die entsprechenden Überprüfungen durchgeführt werden. Gerade beim IT-Wartungsvertrag kommt der Vertragsgestaltung besondere Bedeutung zu, da die besonderen technischen Anforderungen und die Schnelllebigkeit der Produkte zu berücksichtigen sind.

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