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Daniela Birnbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Einführung

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 mit dem so genannten „Digital Omnibus“ ein umfassendes Gesetzgebungspaket vorgelegt, das erhebliche Vereinfachungen im europäischen Digitalrecht bewirken soll. Der Begriff „Omnibus“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „für alle“. In der Gesetzgebungsterminologie bezeichnet er ein Instrument, mit dem mehrere bestehende Rechtsakte in einem einzigen Gesetzgebungsverfahren geändert werden, um Kohärenz herzustellen und Widersprüche zu beseitigen.

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