6.8 Zentrale Regelungen der Bauarbeiterschutzverordnung
Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) regelt zusätzlich zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer durch Arbeitgeber auf Baustellen. Das bedeutet, dass sowohl die Vorschriften des ASchG, des BauKG und der BauV zu berücksichtigen sind, sofern der jeweilige Anwendungsbereich gegeben ist. Diese BauV gilt für die Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Baustellen. Siehe oben zum Begriff der Baustelle. Im Folgenden werden mehrere wichtige Säulen der BauV dargestellt, wobei auf die Darstellung der unzähligen Detailregelungen verzichtet wird.