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Dokument-ID: 1123371
3.5.1 Baurecht und Raumordnungsrecht
Das Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG) enthält vereinzelte Bestimmungen über Photovoltaikanlagen.
Grundsätzlich sind nach § 2 Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG) die Errichtung und die erhebliche Änderung von freistehenden Photovoltaikanlagen im Bundesland Salzburg bewilligungspflichtig.