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Neu Dokument-ID: 1193061

Albert Scherzer | Glossar

Eignungszone

Eine Eignungszone für Photovoltaik ist ein räumlich festgelegtes Gebiet, das im Rahmen raumordnungsrechtlicher oder energierechtlicher Planungen als grundsätzlich geeignet für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgewiesen wird. Sie dient der räumlichen Steuerung des Ausbaus der solaren Stromerzeugung und schafft einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Behörden, Gemeinden und Projektwerber. Die Ausweisung einer solchen Zone basiert auf einer fachlichen Bewertung technischer, räumlicher und umweltbezogener Kriterien. Dazu zählen insbesondere die solare Ertragsfähigkeit, die Flächenbeschaffenheit, bestehende Nutzungen, die Anbindung an die elektrische Infrastruktur sowie mögliche Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Siedlungsstruktur. Flächen mit erhöhtem Schutzbedarf werden dabei regelmäßig ausgeschlossen oder nur eingeschränkt berücksichtigt. Rechtlich stellt die Eignungszone für Photovoltaik eine planerische Vorfestlegung dar, die Photovoltaikanlagen innerhalb des abgegrenzten Bereichs grundsätzlich als standortverträglich einstuft. Sie ersetzt jedoch keine projektbezogene Genehmigung. Einzelne Vorhaben unterliegen weiterhin den jeweils einschlägigen Genehmigungs-, Prüf- und Bewilligungsverfahren.