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Dokument-ID: 1122598
5 Körperschaftsteuer
Betrieb einer Photovoltaik-Anlage durch eine privatwirtschaftliche Körperschaft
Errichtet und betreibt eine juristische Person des privaten Rechts eine Photovoltaik-Anlage, sind die Anschaffungskosten im Anlagevermögen zu aktivieren und über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abzuschreiben. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Anlage stellen Betriebsausgaben dar.