Ex tunc
Der Begriff „ex tunc“ ist ein juristischer Begriff aus dem Lateinischen und bedeutet „von Anfang an“. Er bezeichnet die Wirkung ab einem bestimmten Zeitpunkt, somit ausnahmsweise rückwirkend für die Vergangenheit. Eine solche Wirkung entfaltet beispielsweise die Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts. Dies hat zur Folge, dass das Rechtsgeschäft als „von Anfang an“ nichtig anzusehen ist. Im Unterschied dazu hat der Begriff „ex nunc“ die Bedeutung „ab jetzt, von nun an“, keinesfalls aber rückwirkend für die Vergangenheit.