Grundstücksüberlassung
Derjenige, welcher beabsichtigt, ein Grundstück zu überlassen und zu übertragen, ist mit zahlreichen Problembereichen konfrontiert: dies sind in erster Linie rechtliche Rahmenbedingungen, Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Vertragsgestaltung, Steuern und Gebühren. Bei einer Grundstücksüberlassung bzw -übertragung sollten folgende Fragen geklärt werden: Welche Steuern und Gebühren sind zu zahlen? Wer ist Abgabenschuldner? Welche behördlichen Genehmigungen sind einzuholen? Ist das Grundstück mit Dienstbarkeiten und Bestandrechten belastet? Welche öffentlich-rechtlichen Auflagen und Einschränkungen sind mit der Grundstücksübertragung verbunden? Mit 01.01.2016 sind durch die Steuerreform 2015/2016 zahlreiche Neuerungen des Grunderwerbsteuergesetzes in Österreich in Kraft getreten, welche Übertragungen von Grundstücken innerhalb der Familie durch Schenkungen oder Erbschaften betreffen. Dies bedeutet, dass seit 01.01.2016 für Übertragungen von Grundstücken innerhalb der Familie anstelle des dreifachen Einheitswertes der wesentlich höhere als die Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Der Steuersatz beträgt 0,5 % für die ersten EUR 250.000,– an Grundstückswert in EUR, 2,0 % für die nächsten EUR 150.000,– an Grundstückswert in EUR, und darüber hinaus 3,5 %. Diese Steuersätze gelten bei allen Übertragungen, unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich innerhalb der Familie. Zur Familie gehören insbesondere Ehegatten oder eingetragene Partner während aufrechter Ehe oder im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe, Lebensgefährten, sofern diese einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben bzw hatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie (zB Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Stief-, Wahl, oder Pflegekinder oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragene Partner oder Geschwister, Nichten oder Neffen des Überträgers. Der Grundstückswert kann auf verschiedene Arten ermittelt werden: wie beispielsweise Pauschalwertmodel oder Immobilienpreisspiegel.