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Dokument-ID: 1123419
3.3 Wirk-, Spannungs- und Blindleistung bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz
Generell sind Erzeugungsanlagen so auszustatten, dass ein Mitwirken an der statischen Spannungshaltung möglich ist. Sollwerte und Kennlinien für die Netzstützung sind abhängig von den Netzgegebenheiten und werden vom Netzbetreiber vorgegeben. Die Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt durch automatische Regeleinrichtungen in der Erzeugungsanlage.