7.3 Investitionszuschuss
PV-Anlagen, die einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz oder das Bahnstromnetz haben, können durch Gewährung eines Investitionszuschusses gefördert werden. Voraussetzung ist die Ausstattung mit einem Lastprofilzähler oder – gem § 17 Abs 2 ElWOG im Fall der Unterschreitung einer Anschlussleistung von 50 kW und einer Einspeisung von weniger als 100.000 kWh im Jahr – mit einem intelligenten Strommessgerät („Smartmeter“: ist iSd Begriffsbestimmungen des § 7 Abs 1 Z 31 eine „technische Einrichtung die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah misst, und die über eine fernauslesbare, bidirektionale Datenübertragung verfügt“), soweit nicht durch Verordnung der Netzanschluss für bestimmte Arten von Anlagen für nicht erforderlich festgelegt wird. Zusätzlich kann ein Investitionszuschuss für Stromspeicher bis zu einer Kapazität von 50 kWh pro Anlage gewährt werden, wenn der Stromspeicher 0,5 kWh pro kWpeak installierter Erzeugungsleistung ermöglicht.