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Gundula Weber | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Rechtliche Grundlagen zu Balkonkraftwerken in Österreich

Die rechtlichen Grundlagen für Balkonkraftwerke in Österreich sind durch die elektrotechnische Norm OVE E 8101 • [Fußnote: Norm OVE E 8101 Ausgabedatum: 2019 01 01, 2024.]  definiert. Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W beträgt, vgl § 7 Abs 1 Z 32a ElWOG 2010 • [Fußnote: Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, Fassung vom 06.08.2013, 2024.]  für die Anwendung auf dem Balkon, werden als Kleinsterzeugungsanlagen definiert. Für diese Anlagen sind vom Gesetzgeber Erleichterungen vorgesehen.

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