Doppeloption
Der Begriff der so genannten „Doppeloption“ ist ein selten verwendeter Begriff, wird aber meist im Umsatzsteuerrecht verwendet. Sollten beispielsweise Land- und Forstwirte bisher nur niedrige Einkünfte haben, so ist bei Ausübung der gewünschten Option zur Regelbesteuerung eine Doppeloption möglich. Es ist zunächst beim Finanzamt ein Antrag einzubringen, um aus der land- und forstwirtschaftlichen Umsatzsteuerpauschalierung herauszukommen. Falls die Umsatzgrenze von EUR die Kleinunternehmergrenze (Stand 2025: EUR 55.000,–) im jeweiligen Jahr nicht überschritten wird, ist ein zweiter Antrag beim Finanzamt einzubringen, mit dem auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. Die Bindung beträgt für beide Anträge fünf Jahre.