© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1193056

Redaktion FORUM Media | Glossar

Betriebliche Einkünfte

Die betrieblichen Einkunftsarten zeichnen sich dadurch aus, dass ein „Betrieb“ im steuerlichen Sinne besteht. Eine Definition, was alles als Betrieb anzusehen ist, enthält das Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht. Unter einem Betrieb im allgemeinen Sinne wird eine Zusammenfassung von Produktionsmitteln zu einer selbstständigen organisatorischen Einheit verstanden. Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzielung des Einkommens dienen. Zu einem Betrieb können mehrere Teilbetriebe gehören, welche wiederum eine relativ selbstständige Einheit innerhalb eines Betriebes bilden. Betriebliche Einkünfte liegen vor, wenn die folgenden Tatbestandsmerkmale gleichzeitig gegeben sind: Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Gewinnerzielungsabsicht, Selbständigkeit und Nachhaltigkeit. Zu den betrieblichen Einkünften gehören die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 1 bis §3 EStG). Bei den betrieblichen Einkünften wird der Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) ermittelt; dies bedeutet, dass eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben ist.