1.2 Wiederkehrende Überprüfung von PV-Anlagen
Gemäß Elektroschutzverordnung sind elektrische Anlagen – und damit auch PV-Systeme – einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Wiederkehrende Prüfungen sollen Veränderungen und Auffälligkeiten an der PV-Anlage und deren Umgebung aufdecken, die nach der letzten Anlagenprüfung aufgetreten sind und die den Betrieb behindern oder Gefährdungen hervorrufen können. Für die wiederkehrende Prüfung sind die Dokumente und Protokolle des Anlagenbuches bzw des bundeseinheitlichen Prüfbefundes des KFE zu verwenden.