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Dokument-ID: 1123377
3.8.1 Baurecht und Raumordnungsrecht
Im Bundesland Vorarlberg sind Bauvorhaben, die nach § 20 Vorarlberger Baugesetz (BauG) weder einer Baubewilligung noch einer Bauanzeige bedürfen, als so genannte „freie Bauvorhaben“ anzusehen.