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Redaktion FORUM Media | Glossar

Privatwirtschaftliche Körperschaft

Körperschaften sind rechtliche Gebilde, die als solche selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sind und über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Sie handeln durch ihre Organe bzw gesetzlichen Vertreter. Als Körperschaften gelten sowohl juristische Personen des privaten Rechts (dazu zählen insbesondere die AG, die GmbH, Genossenschaften und Vereine) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (dazu zählen die Gebietskörperschaften, wie Bund, Länder und Gemeinden, Kammern, Sozialversicherungsträger, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften etc). Unter dem Begriff „privatwirtschaftliche Körperschaft“ sind juristische Personen des privaten Rechts zu verstehen.