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Neu Dokument-ID: 1236911

Albert Scherzer | Glossar

Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus sämtlichen Wohnungseigentümern einer Liegenschaft und verwaltet gemeinschaftlich das Gebäude, insbesondere die Erhaltung, Sanierung und Nutzung gemeinsamer Teile. Für Photovoltaikanlagen ist sie zentrale Entscheidungseinheit, wenn eine Anlage auf dem Gemeinschaftsdach errichtet oder gemeinschaftlich betrieben werden soll. In Österreich regelt das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG) die Entscheidungsbefugnisse. Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung – wie Wartung oder Versicherung – können mit Mehrheitsbeschluss gefasst werden, während die Errichtung oder Erweiterung einer PV-Anlage als wichtige Veränderung gilt und qualifizierte Mehrheiten oder Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erfordert. Die Eigentümergemeinschaft kann als Betreiber auftreten, den erzeugten Strom für Allgemeinbereiche (zB Lift, Beleuchtung) nutzen oder diesen an Mitglieder verkaufen. Damit verbunden sind steuerliche Fragen: Einnahmen aus Stromverkauf können als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden, was Umsatzsteuerpflichten nach sich zieht. Auch die Haftung bei Dachschäden, Zugangsrechte für Wartung sowie die Kostenverteilung für Betrieb und Erneuerung müssen vertraglich geregelt werden. In Mehrparteienhäusern ist zudem ein geeignetes Messkonzept zu definieren (zB Sammelzähler, Untermessung oder Mieterstrommodell). Förderprogramme verlangen oft eine einheitliche Antragstellung über die Gemeinschaft.