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Dokument-ID: 1123364
3.1.2 Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht
Im Bundesland Burgenland sind für bestimmte Vorhaben entweder die Erteilung einer elektrizitätsrechtlichen Genehmigung oder eine Anzeige notwendig. Anzeigefrei ist die Errichtung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen bis 100 kWpeak.