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Albert Scherzer | Glossar

Netzbereitstellungsentgelt

Das Netzbereitstellungsentgelt ist eine einmalige Gebühr im österreichischen Stromnetz, die beim Anschluss eines neuen Stromverbrauchers (Entnehmers) oder bei einer nachträglichen Erhöhung der bezogenen Leistung anfällt. Es wird pro Kilowatt (kW) der vereinbarten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Anschlussleistung berechnet und dient dazu, die Kosten des bereits erfolgten Netzausbaus anteilig abzudecken. Dieses Entgelt gehört zu den regulierten Systemnutzungsentgelten und wird auf der Stromrechnung ausgewiesen. Im Gegensatz zum Netzzutrittsentgelt, das die unmittelbaren Kosten für die Herstellung des physischen Netzanschlusses abdeckt, vergütet das Netzbereitstellungsentgelt jene Investitionen, die der Netzbetreiber im Voraus getätigt hat, um genügend Kapazität für neue oder wachsende Verbraucher bereitzustellen. In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Haushalt oder Betrieb neu ans Stromnetz angeschlossen wird, verrechnet der Netzbetreiber einmalig das Netzbereitstellungsentgelt basierend auf der geplanten Anschlussleistung. Ebenso kann es fällig werden, wenn ein bestehender Anschluss deutlich mehr Leistung abnehmen möchte als ursprünglich vorgesehen – etwa bei Erweiterung eines Betriebs oder der Installation einer Wärmepumpe. Die Höhe dieses Entgelts ist reguliert und wird von der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control per Verordnung festgelegt, gestaffelt nach Netzebenen des Anschlusses. Für Niederspannungsanschlüsse gelten dabei andere Tarife als für Anschlüsse in Mittel- oder Hochspannung. Das Netzbereitstellungsentgelt stellt sicher, dass die Kosten des Netzausbaus fair auf neue Nutzer verteilt werden und die Versorgungssicherheit durch ausreichende Netzkapazitäten gewährleistet bleibt.