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Albert Scherzer | Glossar

Zustimmungsfiktion (fingierte Zustimmung)

Zustimmungsfiktion ist ein rechtliches Prinzip, bei dem eine erforderliche Zustimmung als erteilt gilt, wenn die zuständige Person oder Partei innerhalb einer vorgeschriebenen Frist keinen Widerspruch einlegt oder sich nicht äußert. Anstatt also eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen, wird Schweigen nach ordnungsgemäßer Verständigung als Einverständnis gewertet. Dieses Instrument soll Entscheidungsprozesse beschleunigen, indem es passive oder zögerliche Beteiligte nicht zum Hemmnis werden lässt. Ein Beispiel dafür ist im Wohnungseigentumsrecht verankert: Für bestimmte Vorhaben eines Wohnungseigentümers – etwa die Installation einer privaten E-Ladestation in der Garage oder die Anbringung einer Solaranlage am Reihenhaus – gilt seit 2022, dass nach schriftlicher Verständigung der übrigen Miteigentümer die Zustimmung als erteilt angesehen wird, wenn binnen zwei Monaten kein schriftlicher Widerspruch eingeht. Schweigen wird hier also gesetzlich zur Zustimmung. Diese Zustimmungsfiktion ist allerdings auf bestimmte, als besonders schutzwürdig definierte Maßnahmen beschränkt (zB barrierefreie Umbauten, Ladestationen, gewisse PV-Anlagen), für die das Verfahren erleichtert werden soll. Auch im Verwaltungsrecht kommen Zustimmungsfiktionen zum Einsatz, um Verfahren zu beschleunigen. Wichtig ist stets, dass die Beteiligten ordnungsgemäß und nachweislich informiert werden und die Fristen klar definiert sind. Die Zustimmungsfiktion ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Schweigen keine Zustimmung bedeutet. Sie bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage und soll unnötige Verzögerungen durch fehlende Reaktionen vermeiden.