© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1123376

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.7.2 Elektrizitätsrecht und Naturschutzrecht

Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und der Verkauf des erzeugten Stroms unterliegt grundsätzlich der Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 1 Z 20 GewO 1994, sodass die Bestimmungen der GewO 1994 für Photovoltaikanlagen grundsätzlich nicht anzuwenden sind. Grundsätzlich sind Photovoltaik-Anlagenbetreiber als Lieferanten in einem Netz tätig bzw haben in einem Netzbereich Kunden (§ 45 Z 9 bzw § 77a Abs 2 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz [kurz: ElWOG 2010]).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in unserem Shop! Zum Shop