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Redaktion FORUM Media | Glossar

Querschnittmaterie

Unter dem Begriff „Querschnittsmaterie“ ist ein Rechtsgebiet zu verstehen, welcher mehrere klassische Materien unter einem einheitlichen Gesichtspunkt vereint, die sehr schwer voneinander abzugrenzen sind. In der Praxis treten bei Querschnittsmaterien Probleme auf, die sich aus der mangelnden umfassenden Zuständigkeit eines Gesetzgebers, der unterschiedlich zuständigen Behörden bzw Gerichte ergeben können. Beispielsweise stellt das Raumordnungsrecht eine so genannte „Querschnittsmaterie“ dar, die den neun Bundesländern die Raumordnungskompetenz in Gesetzgebung und Vollziehung zuweist. Die Zuständigkeit wird in der Regel durch wichtige planungsrelevante Fachmaterien auf Bundes- und Landesebene durchbrochen. Aufgrund der komplexen Kompetenzverteilung und der neun verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Raumordnung ergibt sich, dass die rechtlichen Grundlagen (gemeint sind die einzelnen Raumordnungsgesetze der neun Bundesländer) vielfältig und nicht übersichtlich und einheitlich sind.