3.1 Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuerpflicht
Der Umsatzsteuer unterliegen alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer (jemand, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt) im Inland im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Sie wird sowohl beim Kauf als auch beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen fällig (Einnahmen durch Stromverkauf/Lieferung und durch Eigenstromverbrauch). Je nachdem, ob ein bereits bestehender Unternehmer oder ein bisheriger Nicht-Unternehmer eine Photovoltaikanlage betreibt, sind die umsatzsteuerlichen Folgen unterschiedlich.