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Neu Dokument-ID: 359151

FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.1 Einleitung

„Vorläufige Plomben“ bzw „Plomben“ weisen darauf hin, dass ein die Liegenschaft(santeile) betreffendes Gesuch (Antrag) beim Grundbuchsgericht eingelangt ist. Eine Plombe verdeutlicht, es gibt offene Anträge, durch die sich in Kürze etwas verändern könnte.

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