© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1193073

Redaktion FORUM Media | Glossar

Raumordnung

Unter dem Begriff „Raumordnung“ versteht man alle Maßnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die die Gestaltung eines Gebietes, basierend auf politischen Zielvorstellungen, zum Inhalt haben. Eine allgemeine gesetzliche Definition für den Begriff „Raumordnung“ besteht nicht. Die Raumordnung bezweckt die planmäßige und vorausschauende Gestaltung eines Gebietes. Als Ziele sind insbesondere der Umweltschutz, die Vorsorge für Wohnflächen, die Erhaltung von Gewerbe und Industrie oder der Schutz von Kulturgütern anzuführen. Die Raumordnung stellt eine Querschnittsmaterie dar. Sie fällt in die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz der Bundesländer. Ein einheitliches Bundesraumordnungsgesetz für ganz Österreich ist derzeit noch nicht in Kraft. Die neun Bundesländer haben eine umfassende Kompetenz im Rahmen der Raumordnung, was wiederum zur Folge hat, dass in jedem Bundesland ein eigenes Raumordnungsgesetz besteht. Die einzelnen Raumordnungsgesetze der Bundesländer haben allgemeine Planungsgrundsätze und Planungsziele zum Inhalt, welche wiederum durch Verordnungen auf Landesebene („überörtliche Raumplanung“) bzw auf Gemeindeebene („örtliche Raumplanung“) konkretisiert werden. Die einzelnen Gemeinden besorgen im eigenen Wirkungsbereich die örtliche Raumplanung. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat einen Flächenwidmungsplan und einen Bebauungsplan als Verordnung zu erlassen. Darüber hinaus erlässt der Bund raumordnungsrechtliche Bestimmungen im Rahmen seiner Fachplanungskompetenzen. Dies hat zur Folge, dass der Bund bestimmte Bodennutzungen iZm der Ausübung seiner Kompetenz festzulegen hat. Dazu gehört beispielsweise die forstliche Raumplanung gem § 6 ff Forstgesetz.