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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.1 Baurecht

Photovoltaikanlagen sind im Allgemeinen im Bundesland Oberösterreich nach der Oö Bauordnung 1994 (kurz: Oö BauO 1994) bewilligungs- und anzeigefrei.

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