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Dokument-ID: 022589
Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG 1998)
§ 105. Unterstützungsleistungen
Aus dem Wohlfahrtsfonds sind neben den im § 98 Abs. 1 angeführten Versorgungsleistungen Krankenunterstützung und sonstige Unterstützungsleistungen zu gewähren.