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Dokument-ID: 1240825
2.7.6 Jugendschutzgesetze der Länder
Die Jugendschutzbestimmungen betreffen alle jungen Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag. Seit 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche Bestimmungen zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabak sowie zu den Ausgehzeiten.