Neu
Dokument-ID: 1259264
2.2.3 Dienstpflichten des Lehrers
Die Dienstpflichten von Lehrern umfassen:
- Unterrichts- und Erziehungsarbeit als Hauptaufgabe
- Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens
- Sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts
- Übernahme der administrativen Aufgaben
- Erforderlichenfalls Übernahme der Funktionen des Klassenvorstandes und des Kustos
- Teilnahme an Lehrerkonferenzen
- Aufsichtspflicht über die Schüler nach der jeweiligen Diensteinteilung
- Wahrung der Interessen des Schulwesens
- Bedachtnahme auf das Wohl der anvertrauten Schüler
- Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit
- Streben nach beruflicher Fortbildung
- Beachtung der Rechtsvorschriften
- Gewissenhafte Befolgung der Weisung der Schulbehörden, Dienstbehörden und sonstigen Vorgesetzten, soweit diese zur Erteilung der Weisungen zuständig sind und die Befolgung der Weisung nicht gegen strafgesetzliche Vorschriften erfolgen würde
- Amtsverschwiegenheit (Wahrung des Dienstgeheimnisses)
- Einhaltung des Dienstweges
- Sofortige Meldung einer Dienstverhinderung
- Meldung einer erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung
- Verbot der Geschenkannahme
- Achtung gegenüber Vorgesetzten
- Kollegiales und hilfsbereites Verhalten den Kollegen gegenüber
- Erzieherisch richtiges Verhalten den Schülern gegenüber
- Taktvolles Entgegenkommen den Erziehungsberechtigten gegenüber
- Wahrung des Ansehens des Lehrerstandes im Dienst und außer Dienst
- Entsprechende Wahl des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes, damit den dienstlichen Verpflichtungen voll nachgekommen werden kann
- Bekanntgabe der Anschrift und jeder Änderung an die Dienstbehörde
- Regelmäßige Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung
- Einhaltung der vorgeschriebenen Unterrichtszeit
- Bekanntgabe der Anschrift für die Zeit der Hauptferien
- Tätigkeit im Klassen- und Schulforum bzw Schulgemeinschaftsausschuss