5.5 Arbeitsstoffe in Hochschulen, Universitäten und Erwachsenenbildungseinrichtungen
In Hochschulen, Universitäten und Erwachsenenbildungseinrichtungen kann es bei diversen Tätigkeiten in unterschiedlichsten Bereichen zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen kommen. Dabei sind wie bereits erwähnt nicht nur Chemikalien zu berücksichtigen, sondern auch alle Stoffe, welche gefährliche Eigenschaften haben. Daher ist von der Leitung oder einem dafür abgestellten Bereichsverantwortlichen eine Arbeitsplatz- und Arbeitsstoffevaluierung durchzuführen, aus der sich dann Handlungsempfehlungen und Betriebsanweisungen sowohl für die Bediensteten, als auch für die betroffenen Studenten ergeben.