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Dokument-ID: 1266834
4.2.3.3 Gefahren für Lebensmittel: Grundsätzliches
Eine „Gefahr“ für Lebensmittel ist, der Definition in der VO (EU) 178/2002 folgend, eine
(…) biologische (Krankheitserreger, Schädlinge, Schimmelpilze etc), chemische (zB Rückstände von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schwermetalle) oder physikalische (zB Steinchen, Glassplitter, Kleinteile von Spielzeug etc) Substanz (Agens) in einem Lebensmittel, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursachen kann.