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Dokument-ID: 1265754
2.4.2.10 Recht am eigenen Bild
Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 EMRK beinhaltet auch das Persönlichkeitsrecht „Recht am eigenen Bild“. Die Persönlichkeitsrechte sind auch in § 16 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) grundgelegt.